Reglement und AGB

  1. Aufnahmebedingungen

Die Mary Poppinz Kinderbetreuung nimmt grundsätzlich Kinder aller Nationen und Konfession im Alter von 3 Monate bis zum Einschulungsalter auf.
Die Gesamtzahl der aufgenommenen Kinder entspricht den Richtlinien der Gemeinde Uitikon Waldegg.

Die Aufnahme des Kindes wird verbindlich, sobald der vorliegende Betreuungsvertrag von dem/den Erziehungsberechtigten (hier ist sowohl die weibliche als auch männliche Form gemeint, fortan als „die Erziehungsberechtigten“ referiert) und von der Krippenleitung und/oder der Geschäftsführung unterzeichnet, sowie das Depot von einer Monatspauschale vollumfänglich einbezahlt ist.

Mit der Unterzeichnung des Vertrags verpflichten sich die Erziehungsberechtigten zur regelmässigen und fristgerechten Zahlung der Betreuungskosten sowie zur Einhaltung der Vertragsbestimmungen.

Die Erziehungsberechtigten gewährleisten den kontinuierlichen Besuch ihres Kindes der Kinderkrippe. Eintritte sind grundsätzlich jederzeit möglich. Die Krippenleitung und Geschäftsleitung entscheidet über die Aufnahme eines Kindes. Für die Entscheidung der Aufnahme sind folgende Punkte massgebend: verfügbare Kapazität, Gruppenzusammensetzung, Alter des Kindes, Datum der Anmeldung sowie die gewünschte wöchentliche Betreuungszeit.

  1. Mindestbetreuung

Wir empfehlen aus pädagogischen Gründen das Kind mindestens an zwei ganzen Tagen von uns betreuen zu lassen. Dies ist vor allem wichtig, damit das Kind sich in die Gruppe integrieren und sich an den Krippenalltag gewöhnen kann.

  1. Eingewöhnung

Die Eingewöhnungszeit beträgt grundsätzlich 2 Wochen vor Krippeneintritt.

Das Kind hält sich Stundenweise in der KiTa auf und wird in den ersten Tagen von den Erziehungsberechtigten begleitet. Der Eingewöhnungsplan wird vorgängig von der KiTa-Leitung zugestellt. Das Ziel ist ein allmählicher und sicherer Übergang von der elterlichen- zur Krippenbetreuung. Im Vordergrund steht dabei stets das Wohl des Kindes.

Eine allfällige Verlängerung der Eingewöhnungszeit wird mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen.

Sollte das Eingewöhnungsdatum nach hinten verschoben werden (können), wird bis zum neuen Antrittsdatum 80% der monatlichen Pauschale in Rechnung gestellt.

  1. Informationspflicht

Die Erziehungsberechtigten müssen die Gruppenleitung/ KiTaleitung über Besonderheiten, die für die Betreuung des Kindes wichtig sind, informieren. Insbesondere muss die KiTa über Allergien, Unverträglichkeiten, Empfindlichkeiten, allfällige Krankheiten des Kindes oder aktuelle, ansteckende Krankheiten der Familie informiert werden.

  1. Öffnungszeiten

Die Mary Poppinz Kinderbetreuung GmbH ist von Montag bis Freitag regulär geöffnet. Die Öffnungszeiten sind von 06.30 Uhr bis 19.00 Uhr durchgehend. Optional und auf Anfrage können Verlängerungen bis 21.00 Uhr, Übernachtungen, Wochenende und Feiertagbetreuungen gegen Gebühren in Anspruch genommen werden. Es besteht kein Recht auf eine zusätzliche Betreuung oder einen garantierten Platz dafür.

  1. Blockzeiten

Während folgenden Zeiten können Kinder nicht gebracht oder abgeholt werden, da diese Zeiten für Gruppenaktivitäten reserviert sind:

08.45 – 11.00 Uhr, 14:00 – 16.30 Uhr, ab 21.00 Uhr ist Nachtruhe bis 6.00 Uhr.

Tagesablauf:

Frühstück: 7.30 Uhr

Znüni: ca. 9.00 Uhr

Mittagessen: 11:30 Uhr

Zvieri: ca. 15.30

Nachtessen: 19.00 Uhr bei Abend- und Nachbetreuung

  1. Bekleidung

Jedes Kind sollte die folgenden Gegenstände in der Krippe deponiert haben:

  • Finken oder Anti-Rutsch-Socken
  • Ersatzkleider (der Jahreszeit entsprechend)
  • Nuggi, Nuscheli (oder was es zum Schlafen braucht)
  • Spezielle Nahrungsmittel (bei Allergien, Unverträglichkeiten, etc.)
  • Medikamente

Wir stellen die waschbaren Pop-Ins in der KiTa zu Verfügung. Mitgebrachte waschbare Modelle sind willkommen. Alternative Lösungen dürfen gerne besprochen werden.

Für verlorengegangene oder beschädigte private Gegenstände übernimmt die KiTa keinerlei Haftung.

Persönliche Gegenstände und Kleider sind zu beschriften.

  1. Bringen und Abholen

Falls ein Kind ausnahmsweise nicht von den Eltern abgeholt werden kann, ist die Krippenleitung zu informieren, durch wen und um welche Zeit das Kind abgeholt wird.

In solchen Fällen haben sich abholende Personen gegenüber der KiTa auszuweisen.

Sind die Eltern nicht unter der üblichen Telefonnummer erreichbar, muss eine Notfallnummer hinterlassen werden.

Es ist wichtig, dass sich die Eltern an die abgemachten Zeiten halten.

  1. Regelmässige Betreuung

Der Krippenplatz wird für jede Woche gleichbleibend fest gebucht. Die Reduktion der vereinbarten Betreuungstage unterliegt einer zweimonatigen Kündigungsfrist.

Damit sich ein Kind in die Kindergruppe integrieren kann, ist ein Mindestaufenthalt von zwei Tagen pro Woche erforderlich.

  1. Kurzfristige Betreuung

Wir bieten auch die Möglichkeit von kurzfristiger, zusätzlicher Betreuung an. Der Wunsch der Eltern kann aber nur berücksichtigt werden, sofern genügend Betreuungskapazität vorhanden ist. Die Anmeldung muss zwingend vorher angefragt werden. Es besteht kein Recht auf eine zusätzliche Betreuung oder einen garantierten Platz dafür.

  1. Krankheit/Unfall

Im Krankheitsfall (z.B. Fieber über 38°C, Grippe oder andere ansteckende Kinderkrankheiten) ist das Kind zu Hause zu behalten. Wenn das Kind während des Tages erkrankt, werden die Erziehungsberechtigen telefonisch informiert, wobei das weitere Vorgehen mit der Gruppenleitung besprochen wird. Ein krankes Kind muss jedoch immer so bald wie möglich nach Hause gehen. Kranke Kinder sollten zu Hause gepflegt werden und können nicht in die  KiTa gebracht werden. Ein Kind muss ohne Medikamente gesund sein, nur dann darf es die Mary Poppinz Kinderbetreuung GmbH besuchen (z.B. keine fiebersenkende Medikamente). Zahnende Kinder sowie Kinder mit leichter Erkältung (ohne Fieber) dürfen die Mary Poppinz Kinderbetreuung GmbH besuchen. Sobald bei dem Kind das Fieber über 38°C Grad steigt, muss es abgeholt werden.

  1. Absenzen

Im Krankheitsfall oder bei anderen Abwesenheiten muss die KiTa bis spätestens 09:00 Uhr informiert werden. Es gibt keine Rückerstattung der Betreuungskosten und die nicht beanspruchten Betreuungstage können nicht kompensiert werden.

  1. Ferien

Ferienabwesenheit sind der Krippenleitung so früh wie möglich mitzuteilen. Es gibt keine Rückerstattung der Betreuungskosten und die nicht beanspruchten Betreuungstage können nicht kompensiert werden.

  1. Kosten

     

Es gelten für alle Kinder die gleiche Preisstruktur

Der monatliche Kinderbetreuungsbeitrag (Kita) berechnet sich wie folgt:

CHF *145.00 Basis Ganzer Tag mit festem Betreuungsvertrag von 6.30 bis 19.00, Montag - Freitag
CHF 60.00 Abend Abendbetreuung inkl. Nachtessen Auf Anfrage bis bis max. 21.00
CHF 120.00 Wochenende, 6 Std Wochenende (Sa/So) und gesetzliche Feiertage Pro 6 Stunden, auf Anfrage zwischen 8.00 und 20.00
CHF 300.00 Eingewöhnung Pauschal

*Sämtliche Zusatzkosten wie z.B. Material, Ausflüge, Eintritte, Frühstück, Snacks, Mittag und Z’vieri sowie sämtliche Getränke sind bereits im Tarif inklusive.

 

Der monatliche Beitrag berechnet sich wie folgt:

Anzahl Tage pro Woche x Tagesbeitrag x 51 Wochen : 12 Monate = Monatspauschale

Die Eingewöhnung wird Pauschal mit CHF 300.00 verrechnet.

 

Die vereinbarte Monatspauschale wird immer monatlich verrechnet. Diese gilt auch während Feiertage und Abwesenheit durch Krankheit, Unfall oder Ferien.

 

Die Kosten sind monatlich im Voraus bis zum letzten Tag des Vormonates zu bezahlen. Zusätzlich gebuchte Leistungen werden rückwirkend per Ende Monat verrechnet. Geschwister in der gleichlebenden Familie erhalten 10% Rabatt ab dem 2. Kind.

 

Sollte sich das Eingewöhnungsdatum nach hinten verschieben (unter Vorbehalt der Zustimmung der Mary Poppinz Kinderbetreuung GmbH), wird bis zum neuen Antrittsdatum 80% der monatlichen Pauschale in Rechnung gestellt.

 

Wurde ein Platz zugesagt und erfolgt vor Antritt des Platzes ein Rücktritt, wird eine Umtriebsentschädigung in Höhe einer (1) Monatspauschale in Rechnung gestellt. (siehe auch Ziffer 17 Abs. 2 der AGB)

 

Der monatliche Kindergartenbeitrag berechnet sich wie folgt

CHF *2’125.00 Basis 4 Tage Kindergarten pro Woche und pro Monat (12 x im Jahr) von 6.30 bis 19.00
CHF 125.00 Zusatz Freitag 6.30 bis 19.00
CHF 750.00 Ferienbetreuung für Externe 5 Tage Ferienbetreuung pro Woche 6.30 bis 19.00, Montag – Freitag

*Sämtliche Zusatzkosten wie z.B. Material, Ausflüge, Eintritte, Frühstück, Snacks, Mittag und Z’vieri sowie sämtliche Getränke sind bereits im Tarif inklusive.

Die vereinbarte Monatspauschale wird immer monatlich verrechnet. Diese gilt auch während Feiertage und Abwesenheit durch Krankheit, Unfall oder Ferien.

Die Kosten sind monatlich bis zum letzten Tag des Vormonates zu bezahlen. Zusätzlich gebuchte Leistungen werden rückwirkend per Ende Monat verrechnet. Geschwister in der gleichlebenden Familie erhalten 10% Rabatt ab dem 2. Kind.

Wurde ein Platz zugesagt und erfolgt vor Antritt des Platzes ein Rücktritt, wird eine Umtriebsentschädigung in Höhe 50% der Jahrespauschale in Rechnung gestellt. (siehe auch Ziffer 17 Abs. 2 der AGB)

  1. Depot

Bei Vertragsabschluss ist einmalig ein Depot in der Höhe einer voraussichtlichen Monatspauschale zu leisten. Das Depot wird nicht verzinst. der Vertrag ist erst abschlossen und der Platz zugesichert, wenn das Depot einer Monatspauschalen vollumfänglich einbezahlt worden ist.

Das Depot wird bei der Auflösung des Betreuungsvertrages unter Verrechnung allfälliger Restforderungen mit dem letzten Monate verrechnet oder bis zum Ende des nachfolgenden Monates zurückerstattet.

  1. Bankverbindung

Sämtliche Zahlungen an die Mary Poppinz Kinderbetreuung GmbH sind auf folgendes Konto zu tätigen:

Bankname: PostFinance AG
Adresse: 4808 Zofingen
Konto lautend auf: Mary Poppinz Kinderbetreuung GmbH

IBAN: CH79 0900 0000 1526 3588 7

Kontonr.: 15-263588-7

  1. Kündigungsfrist

Jeder Platz kann von Seiten der Eltern oder der Mary Poppinz Kinderbetreung GmbH mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist schriftlich auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist werden für deren Dauer die vollen Betreuungsbeträge verrechnet.

Für Kindergarenplätze besteht lediglich eine jährliche Kündigungsfrist per Ende Schuljahr.

Wurde ein Platz zugesagt und erfolgt vor Antritt des Platzes ein Rücktritt, wird eine Umtriebsentschädigung in der Höhe einer Montaspauschale für Kita Betreuung respektive 50% der Jahrespauschale für einen Kindergartenplatz in Rechnung gestellt (siehe auch Ziffer 14).

  1. Versicherung

Die Eltern sind für die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ihrer Kinder verantwortlich. Die Krippe verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Für Schäden, die das Kind verursacht, haften die Erziehungsberechtigten.

  1. Transport mit dem Auto

Die KiTa Mary Poppinz behält sich vor, Ausflugsziele mit dem Autos zu erreichen (Bsp. Tierpark Goldau). Entsprechende Kindesitze (Maxi-Cosi, Schalensitze) werden zur Verfügung gestellt und gemäss Beschreibung eingesetzt. Die Autos werden entsprechend gewartet, Fahrer- und Fahrzeugausweise mitgeführt, sowohl die Personenzahl und Beladung genaustens befolgt und gesichert.

  1. Betriebsferien, Feier- und Freitage

Zwischen Weihnachten und Neujahr, an Gründonnerstag, der Auffahrtsbrücke und an den gesetzlichen Feiertagen ist die Mary Poppinz geschlossen. An den Nacht- und Wochenendbetreuung sowie der Freitag nach Auffahrt findet kein Betrieb mit ausgebildeten Fachkräften statt. Es stehen erfahrene, geprüfte und mit internen wie externen Weiterbildungen geschulte Betreuungspersonen bereit. Die Daten der Betrieblichen Feiertagen werden jeweils am Anfang des Jahres bekannt gegeben.

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